Flugverspätung oder Flug verpasst
Der Flug ist vor langer Zeit gebucht worden, der Mietwagen wartet am Ziel und das Bett im ersten Hotel der individuell geplanten Reise ist gemacht. Die Vorfreude auf die Reise ist vorbei und mit erhöhtem Reisefieber und unter Zeitstress geht es dann endlich los. Hektisch und unter dauerndem Überprüfen der Uhrzeit erreicht man endlich den Flughafen und hastet zum Terminal. Aber dann nach Eintreffen am Check-in-Schalter ist es passiert – das Flugzeug wurde verpasst – ohne eigenes Verschulden. Das kann viele Gründe haben. Ebenso gibt es viele Möglichkeiten dies zu verhindern bzw. sich in einer solchen Situation richtig zu verhalten.
Verschärfte Kontrollen und Checks
Die seit den Terroranschlägen in New York weltweit verschärften Kontrollen und Security Checks werden immer zeitaufwändiger und wenn zur Hauptreisezeit sehr viele Touristen kontrolliert werden, muss für eine solche Kontrolle oft 30-40 Minuten Zeit einkalkuliert werden. Dadurch kann es zeitlich sehr eng werden, aber man selbst kann diesen Vorgang nicht beschleunigen.
Bei Flügen aus den USA bzw. innerhalb der USA gibt es für zufällig ausgewählte Fluggäste die besonderen SSSS-Checks (Secondary Security Sreening Selction). Diese 4 S stehen entweder bereits auf der Bordkarte oder werden kurz vor dem ersten Sicherheitscheck von Hand ergänzt. Dieser Check bedeutet eine sehr gründliche Untersuchung des mitgeführten Handgepäcks und kostet zusätzlich Zeit.
Durch ständige Zunahme des Flugverkehrs wird die mögliche Abfertigungskapazität vieler Flughäfen erreicht bzw. überschritten, was Flugverspätungen oder sogar Flugausfälle zur Folge hat. Bei Direktflügen bedeutet das vielleicht verschmerzbare Verspätungen für den anschließenden Verlauf am Reiseziel. Anders sieht es jedoch bei Verbindungsflügen aus, die unter Umständen verpasst werden und dadurch den gesamten Reiseverlauf auf den Kopf stellen.
Zu kurze Umsteigzeiten und Flugüberbuchungen
Durch verstärkte selbständige Flugbuchungen im Internet kann es beim Zusammenstellen von erforderlichen Anschlussflügen zu Fehlern kommen, die vom Buchungsprogramm nicht automatisch berücksichtigt werden können. Niemandem werden heutzutage 90 Minuten Umsteigezeit in London oder Dallas für einen Umsteigeflug ausreichen, es sei denn er rennt durch die Flughafengebäude und hat Glück mit den Wartezeiten beim Bustransfer und beim Schlangestehen vor den Sicherheits- und Passkontrollen. Ganz schlecht sieht es dann für denjenigen aus, dessen Gepäck nicht bis zum Zielflughafen durchgecheckt ist.
Natürlich kann auch die Überbuchung eines Fluges der Grund dafür sein, dass das Flugzeug unbeabsichtigt verpasst wird. Dies gibt natürlich kein Mitarbeiter der Airline
offiziell zu. Überbuchungen sind jedoch gängige Praxis, der Nachweis dafür ist äußerst schwierig.
Auch bei der Anreise mit dem eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann es aufgrund von Staus oder Fahrplanverspätungen zu einer verspäteten Ankunft am Flughafen kommen.
Ist die Flugzeugtür einmal geschlossen wird normalerweise niemand mehr an Bord gelassen auch wenn der Flieger, aus welchen Gründen auch immer, noch eine Stunde in Parkposition warten muss.
Gleiches gilt für die Check-in-Zeitgrenze. Wenn eine Airline 30 Minuten vor Abflug den Check-in-Schalter schließt und man kommt auch nur 2 Minuten zu spät ist es passiert und der Flug ist verpasst.
Flug verpasst – was ist zu tun?
Verpasste Flüge ohne eigenes Verschulden sind ein großes Ärgernis und sie passieren Reisenden häufiger als man glaubt. Doch was ist zu tun, wenn eine solche Situation eintritt?
Auch wenn es schwer fällt sollte die Ruhe bewahrt werden. Jammern, schimpfen oder das Personal beleidigen verschaffen dem eigenen Ärger vielleicht Luft aber es nützt überhaupt nichts. Es gibt die neuen Vorschriften, die strikt eingehalten werden und niemand vom Abfertigungspersonal wird heutzutage freiwillig eine Disziplinarstrafe riskieren, nur damit einer von zig tausend Reisenden seinen Flug nicht verpasst.
Es wäre jedoch ein Fehler sich als lästiges Problem abwimmeln zu lassen. Natürlich ist es das Einfachste für die Airline den Fluggast in ein Hotel abzuschieben und ihn auf den nächsten oder übernächsten Tag zu vertrösten. Aber wer gibt einem die Garantie, dass dann Plätze frei sind? Besser ist es am Check-in-Schalter solange zu verharren und sich hartnäckig durch die Personalhierarchie zur ranghöchsten Person durchzuarbeiten, die dann damit konfrontiert wird, dass man keineswegs bereit ist auf den vor Wochen oder sogar Monaten bezahlten Flug zu verzichten.
Es gibt viele andere Lösungen dem Fluggast trotz verspäteter Ankunft den Flug zu ermöglichen. Diese sind jedoch unbequem oder teurer für die Airline und auf jeden Fall aufwändiger für deren Personal.
Umbuchung des Fluges
Es gibt die Möglichkeit den Fluggast auf andere Airlines, mit denen Kooperationen bestehen, umzubuchen. Oder man lässt ihn mit der eigenen Airline später fliegen, falls noch Restkapazitäten frei sind. Oder er wird zunächst zu einem anderen Flughafen umgebucht und steigt dort zu seinem Zielflughafen um. Das alles kostet natürlich Zeit, die das Personal eigentlich gar nicht hat, denn auch bei Airlines muss mit einer dünnen Personaldecke kalkuliert werden.
Mit Glück trifft man auf einen hilfsbereiten Mitarbeiter, der sich im Labyrinth des Buchungssystems bestens auskennt. Sollte dieser hilfsbereite Mitarbeiter nach einer halben Stunde Suchens beteuern, dass es aufgrund völliger Ausbuchung aller Airlines keine Möglichkeit für einen Flug gibt, stellt man die Frage, ob er auch ein mögliches kostenloses Upgrade in eine höhere Beförderungsklasse geprüft hat. Auch wenn er diese Frage glaubhaft bejaht, zögert man nicht sein Reisebüro oder seinen Buchungsdienstleister anzurufen und dort dieselben Abfragen zu verlangen. Pech nur, wenn es inzwischen so spät ist, dass dort niemand mehr erreichbar ist.
Wird dann letztendlich doch eine Umbuchungsmöglichkeit gefunden, geht es nur noch um die Übernahme der Kosten. Meistens sind alle Beteiligten froh eine Lösung gefunden zu haben und es entstehen keine Zusatzkosten, aber es gibt auch Fälle bei denen Zusatzkosten entstehen, die selbst vorzustrecken sind. Es liegt dann an einem selbst von der gefunden Flugmöglichkeit Gebrauch zu machen und zu zahlen oder doch einen oder sogar zwei Tage zu warten. Man muss sich immer ganz sicher sein, ob der Flug durch eigene Mitschuld verpasst wurde.
Bei Vorstreckung der Kosten, werden die Namen aller beteiligten Mitarbeiter der Airline notiert oder ihre Visitenkarten eingesammelt. Auf den Rückseiten der Visitenkarten macht man sich entsprechende Notizen, um alle wichtigen Fakten im Zusammenhang mit der jeweiligen Person parat zu haben.
Entschädigung oder Klage?
Egal ob Geld vorgestreckt werden musste oder nicht, ob man doch noch später geflogen ist oder im Hotel übernachten musste. Auf jeden Fall ist es ratsam sich bei der Airline zu beschweren und Schadenersatz zu verlangen. Dies erfolgt am besten schriftlich und am besten über einen selbst und nicht über Dritte (Reisebüro, Dienstleister). Man selbst vertritt die eigenen Belange intensiver als ein Dritter, der den Vorgang nicht miterlebt hat und nicht alle Fakten immer parat hat.
Wenn aufgrund der Flugverspätung eines Zubringerfluges der Anschlussflug verpasst wird, wendet man sich natürlich an die Airline des Zubringerfluges und verlangt eine entsprechende Entschädigung. Das gilt natürlich nur für die getrennte Buchung von Zubringer- und Anschlussflug, was in der Praxis jedoch weniger üblich ist.
Wenn nach 2 oder 3 Briefen das Angebot für einen Gutschein kommt, sollte dieser sofort per Einschreiben zurückgeschickt werden, um einen gleichwertigen Scheck zu verlangen. Auch wenn das erneut 2 oder 3 Briefe zur Folge haben sollte, ist es die bessere Lösung.
Stellt sich nach 2 oder 3 Briefen gar kein Erfolg ein, wendet man sich an das Luftfahrtbundesamt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Flug ohne eigenes Verschulden verpasst wurde. Wenn die betroffene Airline ihren Sitz außerhalb Deutschlands hat, leitet das LBA die Beschwerde zur Prüfung an die entsprechende Stelle im Ausland weiter.
Als letztes Mittel wird ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt eingeschaltet. Im ersten Gespräch werden alle Maßnahmen, die man bereits unternommen hat, erläutert und der gesamte Schriftverkehr sowie entsprechende Gesprächsnotizen werden dem Anwalt vorgelegt. Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet er, ob es Aussicht hat eine Klage einzureichen.
7 Tipps wie Sie es vermeiden Ihren Flug zu verpassen
- Am besten Direktflüge buchen, auch wenn es oft die teurere Variante ist (es gibt natürlich Grenzen bei den Mehrkosten)
- Rechtzeitig am Check-in-Schalter sein, genügend Zeitpuffer bei der Anreise zum Flughafen einplanen
- Bei der Airline nach der Zeitgrenze des letzten Check-in erkundigen. Dabei die Telefonnummer des Check-in-Schalters der Airline erfragen.
- Abflugzeiten des e-Tickets bzw. Reiseplans überprüfen (Airline anrufen, Flugplan im Internet).
- Ausreichende Umsteigezeit bei einem Verbindungsflug überprüfen.
- Bei einem Flug mit Verbindungsflug bereits beim ersten Check-in fragen, ob das Gepäck zum Zielflughafen durchgecheckt ist.
- Telefonnummer des Reisebüros oder Buchungsdienstleisters parat haben, um jederzeit kompetente Hilfe erhalten zu können.

